Michael H. Scharfe
Versicherungskaufmann IHK
Versicherungsmakler
Spezialist für Krankenversicherungen

 

Kranken(Tage)geld

 

Als Arbeitnehmer erhalten Sie bei Arbeitsunfähigkeit in der Regel eine 6-wöchige Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.Anschließend sind Sie jedoch auf das geringere Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse angewiesen. Es beträgt 70 % des Bruttoarbeitsentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze (   2023 also max. 70 % von 4987,50€ = 3491,25 € = täglich maximal 116,38  €) höchstens aber 90 % Ihres Nettogehaltes. Hier entsteht die erste Einkommenslücke! Doch damit nicht genug: Dieser Betrag wird noch um Ihre  Arbeitnehmer-Beiträge zur gesetzlichen Renten-,Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gekürzt. 

 

Hierzu 2 Beispiele: 

1.Berechnungsgrundlage

Bruttoverdienst                          2500,00 €

Nettoverdienst                           1631,00 € 

Absicherungsbedarf für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer 2023

Bruttoverdienst                          2500,00 €

davon 70 %                               1750,00 €

Nettoverdienst                           1631,00 €

davon 90 %                               1467,90 €

Krankengeldanspruch            1467,90 €

davon werden 50 % der Arbeitnehmerbeiträge abgezogen: 

AN-Beitrag RV-Vers.(18,6 %)        136,51 €

AN-Beitrag AL-Vers.(  2,4 %)           17,61 €

AN-Beitrag Pflege-V.( 3,05%)          22,39 €

Nettokrankengeld                       1291,39 € 

monatlicher Fehlbetrag

zum Nettoverdienst                =    339,61 €

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2. Berechnungsgrundlage

Bruttoverdienst                          4000,00 €

Nettoverdienst                           2417,00 € 

Absicherungsbedarf für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer 2023

Bruttoverdienst                          4000,00 €

davon 70 %                               2800,00 €

Nettoverdienst                           2417,00 €

davon 90 %                               2175,30 €

Krankengeldanspruch             2175,30 €

davon werden abgezogen: 

AN-Beitrag RV-Vers.(18,6 %)      202,30 €

AN-Beitrag AL-Vers.(  2,4 %)         26,10 €

AN-Beitrag Pflege-V.( 3,05%)         33,17 €

Nettokrankengeld                      1914,03 €                   

monatlicher Fehlbetrag zum

Nettoverdienst                           = 502,97 €

Fazit: Je höher das Einkommen, desto höher der monatliche Fehlbetrag!

Damit Sie sich bei Krankheit nicht auch noch um das "Finanzielle" sorgen müssen, ist eine zusätzliche private Vorsorge notwendig 

  

 

 

Wichtig: Die Zahlung des Krankengeldes in der GKV erfolgt maximal für 78 Wochen!


Diese Versorgungslücke ist leider kaum bekannt!


Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch auf Krankengeld aus der GKV nur nach besonderer Vereinbarung.



Sie möchten wissen, was Ihnen monatlich fehlt? Rufen Sie mich an, ich berechne es Ihnen.

Übrigens! Sie werden überrascht sein, wie preiswert diese Verdienstausfallversicherung ist.